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VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassungsantrag; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; Veränderungssperre; Bestimmtheit der Planungsziele; Außenbereich; Splittersiedlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 28.11.2006 - 1 ZB 06.2464
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Ein "Ausgleich" oder eine "Saldierung" öffentlicher Belange innerhalb von § 35 Absatz 3 Satz 1 BauGB findet nicht statt (BayVGH vom 28.11.2006 Az. 1 ZB 06.2464 RdNr. 18).Ebensowenig lässt die behauptete Sicherung der Erschließung die festgestellte Beeinträchtigung des Belangs der unerwünschten Entstehung einer Splittersiedlung entfallen (dazu näher: BayVGH vom 28.11.2006 a.a.O. RdNr. 17).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 10.9.2009 Az. 1 BvR 814/09 RdNr. 11). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Die Zweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Durchführung des Berufungsverfahrens zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 Az. 7 AV 4/03 RdNr. 7 ff.).
- BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Eine Konstellation, bei der die obergerichtliche Rechtsprechung bisher eine Veränderungssperre im Einzelfall nicht als geeignetes und daher unzulässiges Sicherungsmittel angesehen hat (vgl. BVerwG vom 21.12.1993 Az. 4 NB 40/93 RdNr. 3), liegt hier nicht vor. - BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Wegen der im Bebauungsrecht gebotenen grundstücks-, nicht aber "personenbezogenen" Betrachtungsweise (vgl. BVerwG vom 14.2.1994 Az. 4 B 152/93 RdNr. 21; BVerwG vom 5.10.2005 Az. 4 BN 39/05 RdNr. 2) wird die Richtigkeit dieser Aussage nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Kläger sein ursprüngliches Vorhaben, auch das Grundstück FlNr. - VGH Bayern, 30.10.2003 - 1 ZB 01.1961
Anforderungen an die Zulassung der Berufung bei Beruhen eines Urteils auf einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Beruht das Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen, müssen Zulassungsgründe hinsichtlich jeder Begründung in ausreichender Weise benannt werden (BayVGH vom 30.10.2003 Az. 1 ZB 01.1961 RdNr. 10). - VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079
Berufungszulassung (abgelehnt); Nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Der vom Kläger möglicherweise angedachte Ausnahmefall, dass sein in einer Ortsrandlage geplantes Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Splittersiedlung deswegen nicht negativ zu beurteilen sein könnte, weil von ihm keine Vorbildwirkung für eine nicht näher abgrenzbare Zahl weiterer Bebauungswünsche in vergleichbarer Lage ausgeht (vgl. BayVGH vom 3.2.2009 Az. 1 ZB 07.1079 RdNr. 12), ist hier nicht gegeben. - VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 10.00492
Veränderungssperre; Mindestmaß an konkreten Planungszielen; Abgrenzung AB-IB
Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2011 - 14 ZB 10.2423
Mit Urteil vom 29. Juli 2010 (Az. AN 18 K 10.00492) wies das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage auf Verpflichtung zur Erteilung des begehrten Vorbescheids als unbegründet ab.
- VG Ansbach, 24.07.2014 - AN 3 K 13.01992
Außenbereich; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; (Eigenart der Landschaft, …
Hierzu liegen die gerichtlichen Entscheidungen in Form eines Urteils der Kammer vom 29. Juli 2010 (AN 18 K 10.492) und eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2011 (14 ZB 10.2423) vor.Diese Einschätzung hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2011 (Az. 14 ZB 10.2423) mit eingehender Begründung geteilt.
- VG Ansbach, 03.09.2013 - AN 1 K 11.02023
Anspruch auf Wasserversorgung eines Gartengrundstücks; Hinterliegergrundstück; …
Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Ansbach mit Urteil vom 29. Juli 2010 (AN 18 K 10.00492) - rechtskräftig mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2011 (14 ZB 10.2423) - ab, da sowohl der Aufstellungsbeschluss als auch die Veränderungssperre nicht zu beanstanden seien.Von daher komme es weder auf die Ausführungen des Beklagten zum Erschließungsanspruch noch auf den Inhalt des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember (14 ZB 10.2423) an.
- VG Ansbach, 29.06.2017 - AN 3 K 16.00874
Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Errichtung einer Asylunterkunft im …
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2011 abgelehnt (14 ZB 10.2423). - VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 1 E 11.01215
Fehlende Anordnungsbefugnis; unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
Über den Antrag auf Zulassung der Berufung (14 ZB 10.2423) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch nicht entschieden.